Beleg stornieren

Es gibt zahlreiche Gründe, warum ein Beleg nicht mehr gültig ist und gelöscht werden soll, seien dies banale Tippfehler bis hin zu Änderungen auf Kundenwunsch. Aus buchhaltärischen und finanzpolizeilichen Gründen (RKSV) darf ein Beleg nicht einfach gelöscht werden, sondern muss nachvollziehbar für ungültig erklärt werden – man spricht hier von „Beleg stornieren“.

Was sich hier nun so kompliziert anhört, ist in der Ländle-Kassa einfach und rechtlich einwandfrei nachvollziehbar gelöst.

 

Belegzeile löschen

Solange ein Beleg nicht gedruckt („gebucht“) wurde, kann jede Belegzeile einfach wieder gelöscht werden.

Kleiner Tipp:
Verwenden Sie die Kurz-Taste „Entfernen“ zum Löschen einer Belegzeile

Gesamte Eingabe löschen

Solange der Beleg noch nicht gedruckt („gebucht“) wurde, können Sie alle Eingaben (Belegzeilen, Kundenauswahl, Belegeinstellungen wie Rabatte, etc.) auf einmal zurücksetzen und somit löschen.

Kleiner Tipp:
Verwenden Sie die Kurz-Taste „ESC“ zum Löschen der gesamten Eingabe

Gedruckten Beleg stornieren

Ist ein Beleg ausgedruckt, muss dieser nachvollziehbar storniert werden. In diesem kleinen Video zeigen wir Ihnen, wie einfach dies ist.

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