MwSt. Rückerstattung / Rückvergütung
Ausländische Kunden bsp. aus der Schweiz können für Wirtschaftsgüter die Mehrwertsteuer (MwSt.) zurück erhalten.
Dafür muss beim Zoll die Rechnung vorgelegt werden, dazu ein ausgefülltes „U34“-Formular. Unter Umständen ist das Formular nicht notwendig, es reicht ein Beleg auf der die Kundenadresse angegeben ist.
Das Erstellen einer Rückerstattung ist mit der Ländle-Kassa sehr einfach, hier erfahren Sie wie.
MwSt. Rückerstattung
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